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Verkehrswert­gutachten

Wir stellen für Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie fest.

Mit einem Verkehrswertgutachten wissen Sie sicher, was Ihr Objekt Wert ist. In folgenden Fällen hilft es Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen:

• Kauf oder Verkauf
• Scheidung oder Trennung
• Familien- und Erbangelegenheiten
• Wertfeststellung für Banken oder das Finanzamt
• Gerichtliche Auseinandersetzungen

Bei der Zukunftsplanung für Ihre Immobilie ist ein professionell erstelltes Gutachten der richtige Weg.

Mit einem Verkehrswertgutachten finden wir für Sie eine Antwort auf die wichtige Frage: Was sind Immobilie oder Grundstück wert? Unsere Stärke ist dabei die fachkundige und termingerechte Erstellung Ihres Gutachtens. Wir arbeiten transparent, sodass jeder unserer Schritte für Sie nachvollziehbar ist. Wir berücksichtigen die komplexen Werteinflüsse und können so z.B. finanzielle Nachteile aufgrund einer falschen Wohnflächenberechnung beim Verkauf von Immobilien vermeiden.

Form und Länge des Gutachtens hängen dabei immer vom individuellen Zweck ab. Wir bieten ausführliche Gutachten, Kurzgutachten und Kauf­preis­ein­schätzungen nach § 194 BauGB an. Was immer gleich ist: Unsere kompetente Betreuung und Beratung.

Ausführliches Gutachten

Ein ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB besteht aus drei Kernbereichen:

• Rechtliche Gegebenheiten
• Baubeschreibung
• Kalkulation des Ertrags-/Sachwertes

Nach einem Erstgespräch zur Erfassung des individuellen Anforderungsprofils und der Übergabe aller notwendigen Unterlagen dokumentieren wir bei einer Ortsbesichtigung den Zustand der Innen- und Außenbereiche. Aus den Ergebnissen unserer Recherche erarbeiten wir anschließend Ihr individuelles Verkehrswertgutachten – natürlich objektiv und parteilos.

Wofür wird ein ausführliches Gutachten benötigt?

Die Gründe für die Verwendung eines ausführlichen Gutachtens sind vielfältig. Oft werden sie für Finanzämter, Gerichte, Banken oder zur Vorbeugung von Familienstreitigkeiten erstellt. Es ist besser, jetzt schon an später zu denken – so kann Streit zwischen Erben vermieden werden.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten nach § 194 BauGB unterscheidet sich vom ausführlichen Gutachten dadurch, dass auf textliche Erläuterungen verzichtet wird.

Kaufpreiseinschätzung

Nach einer Besichtigung vor Ort wird eine Kaufpreiseinschätzung erstellt. Den Verkehrswert kalkulieren wir intern und Sie erhalten das Ergebnis anschließend in einer kurzen schriftlichen Zusammenfassung. Auf dieser Grundlage können Sie als Käufer bzw. Verkäufer eine fundierte Entscheidung treffen.

Referenzen

Renate und Emil K.

„Beim Verkauf unserer Immobilie war unsere Maklerin, Frau A. Kriek, für uns die optimale Verkaufshilfe. Professionelle Arbeitsweise und Sachkenntnis, war für uns der Ausschlag, sie als Maklerin zu engagieren. Wir würden Frau Kriek, nach unserem erfolgreichen Verkauf, jederzeit bedenkenlos weiterempfehlen.“

Verkäufer eines Einfamilienhauses in Mettmann

„Sehr angenehme Zusammenarbeit, kompetent und freundlich. Gute telefonische Erreichbarkeit bei Rückfragen, sonst prompter Rückruf. Perfekte Kenntnis des lokalen Marktes, daher punktgenaue Einschätzung des erzielbaren Verkaufspreises. Eine klare Empfehlung!“